Schutz- und Hygieneplan
Die nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Abstandsgebot (1,50 m durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet)
- Husten- und Niesetikette, Handhygiene sind einzuhalten
- Toilettennutzung ist auf eine Person beschränkt
- Einhalten von Abstandsregelungen im Saal durch feste Sitzplatzzuweisung
- Saalauslastung maximal 50%
- Einhalten von Abstandsregelungen durch zeitversetzten Filmbeginn und Auslass durch die Notausgänge.
- Ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel werden bereitgestellt
- Mund- und Nasenschutz sind im gesamten Kinogebäude zu tragen, außer am Sitzplatz
- Ein regelmäßiges Lüften des Saales und des Foyerbereichs wird sichergestellt
- Nach jeder Vorstellung erfolgt eine Desinfektion aller Kontaktflächen
Stand: 29.05.2020